Das Gebäudeenergie-Gesetz "GEG" und die Sanierung

Das Gebäude-Energie-Gesetz

GEG bzw. "Heizungsgesetz"

Die energetische Sanierung von Gebäuden gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2023 zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Das GEG legt Anforderungen an die Wärmedämmung, Heizungs- und Klimatechnik sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien fest. Seit 2023 wurde der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten auf 55 % des Referenzgebäudes gesenkt. Zudem ist der Einsatz erneuerbarer Energien beim Austausch von Heizungen verpflichtend (z.B. der Einsatz einer Wärmepumpe).

Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen und den Gebäudesektor nachhaltiger zu gestalten.

Förderung von Einzelmaßnahmen

Die Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden erfolgt über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Gefördert werden Maßnahmen wie Dämmung, Fensteraustausch, Heizungsoptimierung oder der Einbau erneuerbarer Energien. Der Fördersatz beträgt in der Regel 15 % der förderfähigen Kosten, kann aber durch Boni, wie den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), auf bis zu 20 % erhöht werden

Sanierung auf Effizienzstandard

Um ein Bestandsgebäude auf einen Effizienzstandard zu ertüchtigen, müssen die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt werden. Dazu gehören Maßnahmen wie Dämmung, Fensteraustausch, Heizungsmodernisierung und der Einsatz erneuerbarer Energien. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet finanzielle Unterstützung, darunter Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und Kredite für umfassende Sanierungen. Der Fördersatz variiert je nach Effizienzstandard und kann durch Boni wie den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht werden.

Für umfassende Sanierungen, die auf einen Effizienzhaus-Standard abzielen, gelten strengere Anforderungen, wie z. B. Effizienzhaus 85 oder besser.

Planung und Umsetzung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fordert bei der Begleitung der Umsetzung von Maßnahmen, dass qualifizierte Fachleute eingebunden werden, um die Einhaltung der energetischen Anforderungen sicherzustellen. Dazu gehört die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durch Energieberater, die Überwachung der Bauausführung und die Ausstellung eines Energieausweises nach Abschluss der Maßnahmen. Diese Schritte gewährleisten, dass die Maßnahmen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die gewünschten Energieeinsparungen erzielt werden.

Worauf ist zu achten?

Bei der Auslegung von Sanierungsmaßnahmen sind folgende Punkte besonders kritisch:

1. Individuelle Gebäudebedingungen: 

Jede Maßnahme muss auf die spezifischen Eigenschaften des Gebäudes abgestimmt sein, wie Baujahr, Zustand und vorhandene Technik.
 

2. Wirtschaftlichkeit

Die Maßnahmen müssen langfristig kosteneffizient sein und einen angemessenen Nutzen bieten.
 

3. Technische Machbarkeit

Es ist wichtig, dass die geplanten Maßnahmen technisch umsetzbar sind und keine unvorhergesehenen Probleme verursachen.
 

4. Förderbedingungen: 

Die Einhaltung der Anforderungen für Förderprogramme ist entscheidend, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.
 

5. Nachhaltigkeit: 

Maßnahmen sollten nicht nur energetisch sinnvoll sein, sondern auch ökologische und soziale Aspekte berücksichtigen.

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