
Das Erstgespräch im Rahmen einer Energieberatung umfasst in der Regel die Inaugenscheinnahme des Gebäudes und die Einsicht in Ihre Bauunterlagen, um den energetischen Zustand des Gebäudes zu bewerten.
Dabei werden folgende Schritte durchgeführt:
1. Gebäudebesichtigung:
Inaugenscheinnahme des aktuellen Zustand des Gebäudes, einschließlich der Bausubstanz, Fenster, Türen, Dämmung und Heizungsanlage.
2. Analyse der Bauunterlagen:
Pläne, Energieausweise und Dokumentationen über bisherige Sanierungsmaßnahmen werden geprüft, um ein vollständiges Bild zu erhalten.
3. Ermittlung von Schwachstellen:
Erste energetische Schwachstellen werden identifiziert, und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung werden besprochen.
4. Beratung zu Fördermöglichkeiten:
Wir sprechen über mögliche Förderprogramme, wie z. B. die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Dieses Erstgespräch bildet die Grundlage für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder weiterer detaillierter Analysen.
Die Kosten für die Fachberatung werden mit 50% Zuschuss gefördert!
Das Programm des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) verfolgt mehrere Ziele:
Der iSFP soll Hausbesitzern helfen, ihre Gebäude schrittweise energetisch zu sanieren und den Energieverbrauch nachhaltig zu senken. Durch die Umsetzung der Maßnahmen trägt der iSFP zur Erreichung der Klimaziele Deutschlands bei. Er bietet eine klare Struktur und Priorisierung von Sanierungsmaßnahmen, um eine effiziente und wirtschaftliche Umsetzung zu gewährleisten.
Die Kosten für die Planunterlagen werden z.B. für ein EFH/ZFH mit 650EUR gefördert, für ein MFH mit 850EUR.
Die Vorgehensweise beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umfasst folgende Schritte:
1. Gebäudebesichtigung:
Als Energieberater analysiere ich den energetischen Zustand des Gebäudes vor Ort.
2. Erstellung des Fahrplans:
Basierend auf der Analyse wird ein maßgeschneiderter Plan entwickelt, der Sanierungsmaßnahmen priorisiert und zeitlich strukturiert.
3. Beratung zu Fördermöglichkeiten:
Ich informiert Sie über mögliche Förderprogramme und die Ihnen zukommenden finanziellen Vorteile.
4. Umsetzungshilfe:
Der iSFP enthält praktische Anleitungen zur Umsetzung der Maßnahmen. Er bietet eine klare Strategie für die schrittweise energetische Sanierung und ermöglicht zusätzliche Förderungen.
Während der Baubegleitung als Energieberater unterstütze ich Bauherren dabei, ihre Projekte energieeffizient und nachhaltig zu gestalten. Ich überprüfe die Einhaltung energetischer Standards und gebe Empfehlungen zur Auswahl passender Materialien und Techniken.
Darüber hinaus stelle ich sicher, dass die ordnungsgemäße Ausführung der Maßnahmen dokumentiert wird.
Dabei übernehme ich die Testierung der korrekten Umsetzung, die sowohl gegenüber der BAFA als auch der KfW erforderlich ist.
Mein Ziel ist es, die Energieeffizienz des Gebäudes zu maximieren, ihre langfristigen Betriebskosten zu senken und Ihnen Zuschüsse für Ihre Investionen zu ermöglichen.
Die Baubegleitung und Abnahme wird mit 50% der Kosten subventioniert.
Mit dem Zuschuss fördert die KfW den Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
Wichtig!
Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie einen Experten für Energieeffizienz beauftragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zu den Wohngebäuden gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen.
Voraussetzung ist, dass Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden den technischen Mindestanforderungen entsprechen sowie zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen. Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen.
Für Effizienzmaßnahmen können auch künftig bis zu 20% Investitionszuschuss (15% Grundförderung plus ggf. 5% iSFP-Bonus bei Vorliegen eines im Rahmen einer geförderten Energieberatung erstellten individuellen Sanierungsfahrplans) beim BAFA beantragt werden.
Daneben steht allen Antragsstellenden ein zinsgünstiges Kreditangebot der KfW von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme (Ergänzungskredit) für die Finanzierung förderfähiger Sanierungsvorhaben zur Verfügung.
Für die Antragstellung und Umsetzung der Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten zwingend erforderlich!
Um einen präzisen Eindruck zu vermitteln, sollte betont werden, dass eine Heizlastberechnung keinesfalls in die Hände von Laien oder Privatpersonen, selbst ambitionierten Heimwerkern, gelegt werden sollte.
Die erforderliche Heizleistung für ein Gebäude, sowohl für einzelne Räume als auch für das gesamte Heizsystem, muss stets von einer qualifizierten Fachkraft ermittelt werden. Dies gilt sowohl für Bestandsimmobilien, bei der Modernisierung der Heizungsanlage als auch für Neubauten.
Eine sachgerecht dimensionierte Heizungsanlage ist insbesondere bei der Verwendung modernster Heizsysteme, wie Brennwert-Hybridgeräten oder Wärmepumpen, von wesentlicher Bedeutung, um eine durchgehend effiziente und energieeinsparende Heizleistung zu gewährleisten.
Dies ist besonders relevant, da möglicherweise Heizkörper ersetzt werden müssen, um bei reduzierten Vorlauftemperaturen der Wärmepumpe weiterhin ausreichend Wärme bereitzustellen.
Die Berechnung der notwendigen Heizleistung erfolgt gemäß der DIN EN 12831.
Obwohl es naheliegend erscheinen mag, liefert ein Blick in den Energieausweis eines Gebäudes keine Antwort auf die Frage nach der erforderlichen Heizleistung in kW. Hierbei besteht zudem die Gefahr einer Verwechslung:
Der Energieausweis dokumentiert lediglich den rechnerischen Energiebedarf oder den tatsächlichen Energieverbrauch eines Wohngebäudes in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a), jedoch nicht die spezifische Heizleistung.
Frische Luft nach Maß:
Unangenehme Raumluft, erhöhte Luftfeuchtigkeit, Innenraumschadstoffe sowie virale Partikel sind klare Indikatoren dafür, dass regelmäßiges Lüften unabdingbar ist. Um ein gesundes Raumklima effektiv zu gewährleisten, ist es entscheidend, dass die Belüftung ausreichend erfolgt und das Heizverhalten optimiert wird.
Hierbei spielt die sogenannte "freie Lüftung", die durch natürliche Wind- und Temperaturunterschiede bedingt ist, eine zentrale Rolle. Diese umfasst beispielsweise das Öffnen von Fenstern (Fensterlüftung) oder den Luftaustausch durch undichte Stellen an Bauteilen, etwa an Tür- und Fensterspalten (Fugenlüftung).
Moderne Energiespargebäude werden mit dem Ziel errichtet, möglichst luftdicht zu sein, um Heizenergie effizient zu nutzen. Dies gilt ebenso für die energetische Sanierung bestehender Gebäude. In Fällen, in denen die Bewohner tagsüber abwesend sind, wird es zunehmend herausfordernd, den erforderlichen Mindestluftwechsel zu erzielen und damit eine optimale Luftqualität zu gewährleisten.
Die herkömmliche Fensterlüftung erweist sich oft als unzureichend. Daher ist es für Neubauten und umfassend sanierte Altbauten erforderlich, ein Lüftungskonzept zu entwickeln, das auf die jeweiligen technischen Lüftungsmöglichkeiten zur Erreichung der gewünschten Luftqualität hinweist.
Die DIN-Norm 1946-6 (Lüftung von Wohnungen, 2019-12) gilt für die freie und durch Ventilatoren gestützte Lüftung von Wohnungen. Sie regelt, wie der nutzungsunabhängige Luftwechsel zum Feuchteschutz sichergestellt werden kann.
Mit dem darin geforderten Lüftungskonzept können Sie nachweisen, ob für die gesamte Wohnung eine Mindestlüftung vorhanden ist. Das heißt zum Beispiel, ob die noch vorhandenen Undichtheiten in der Gebäudehülle ausreichend vor Feuchte und Schimmel schützen, auch wenn Sie tagsüber nicht zu Hause oder länger im Urlaub sind und keine Fenster öffnen können.
Welche Fördermittel gibt es?
Um Fördermittel für eine energetische Sanierung beantragen zu können, brauchen Sie zum Nachweis einer fachgerechten Planung und zum Schutz vor Tauwasser und Schimmelbildung ein Lüftungskonzept. Dieses wird ebenfalls gefördert und kann nach den Vorgaben der DIN 1946-6 oder vergleichbarer Anwendungen von mir erstellt werden.
Hinweis: Es werden nur Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung gefördert, da diese dabei helfen, Heizenergie zu sparen und damit die Umwelt und das Klima zu schonen.
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